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Berufliche
Rehabilitation
Blinde und Sehbehinderte können nach
entsprechender Schulung ganze Arbeit leisten. Wenn eine Rückkehr in das
bisherige Berufsfeld nicht möglich ist, bietet sich die Umschulung in
einen neuen Beruf an. Der zuständige Rehabilitationsträger
(Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) übernimmt
die Kosten.
Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind
möglich im
Berufsförderungswerk
Halle (Saale) gGmbH
Berufliches Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Bugenhagenstraße 30
06110 Halle
Telefon 03 45-13 34-0
Angeboten werden:
- berufsbezogene Grundrehabilitation
- Umschulung in Büro- und
Verwaltungsberufen
- Unterweisung im Gebrauch technischer
Arbeitshilfen
- Außerdem gibt es eine Polsterei, in der
Rehabilitanten zu Industriepolsterern ausgebildet werden.
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