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Wenn die Brille nicht mehr reicht…

 

Ratgeber für blinde und sehbehinderte
Menschen in Sachsen-Anhalt

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 
 


Impressum:

Wenn die Brille nicht mehr reicht - Ratgeber für blinde und sehbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt, Ausgabe 2010

Herausgeber:

Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. (BSVSA)

Landesgeschäftsstelle

Hanns-Eisler-Platz 5

39128 Magdeburg

Tel.: 0391 / 2896239,   Fax: 0391 / 2896234

E-Mail: bsvsa@t-online.de

Internet: www.bsv-sachsen-anhalt.de

Vorsitzender:    Hans-Joachim Krahl

Geschäftsführer: Wolfgang Bahn

Druck: Lippisches Blindenwerk GmbH

 

Fotonachweis: Titelseite und Seiten 10,12,13,14,16,20,21,22 DBSV / A. Friese, Seite 4 - BAG-Selbsthilfe, Seite 15 – DBSV, Seite 16 – DBSV / Rebele,

Seite 24 privat

 

Spendenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft Magdeburg

BLZ                  810 205 00

Konto-Nr.         74 19 201

 


 

 

 

 

Inhalt

Grußwort des Landesvorsitzenden des BSVSA e. V. 4

Blinde und sehbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt 5

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. 7

Struktur und Organe des Landesverbandes. 8

Nachteilsausgleiche für blinde und sehbehinderte Menschen. 8

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. 10

Patientenberatung. 11

Bücher, Zeitschriften und Filme zum Hören. 11

Weißer Stock und sprechender Computer 13

Torball, Kegeln und mehr 15

Die Sechs Punkte des Louis Braille. 17

Training für neuerblindete Menschen. 20

Was bedeutet eigentlich Sehbehinderung?. 22

Blindenförderungswerk Sachsen-Anhalt gGmbH.. 23

Aura-Pension „Brockenblick“ Wernigerode - Erholung im Harz. 24

Das Berufsförderungswerk für Blinde und Sehbehinderte in Halle. 25

Sozial- und Behindertenservice Sachsen-Anhalt gGmbH.. 26

Das Landesbildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte „Hermann von Helmholtz“ Halle (Saale) (LBZ) 26

Wichtige Anschriften auf einen Blick: 28

 


 

Grußwort des Landesvorsitzenden des BSVSA e. V.

 

Liebe Leserinnen und Leser,

 

portrait-hans-joachim-krahl.jpg; Copyright BAG-Selbsthilfedie vorliegende Broschüre soll weiterhelfen im Umgang mit einer chronischen Augenerkrankung, einer  dauerhaften Sehbehinderung oder sogar der Erblindung.

Sie, als Betroffene(r), als Angehörige(r) oder Bekannte(r) sollen herangeführt werden an die Beratungsangebote, Hilfsmittel und Techniken, aber auch an neue berufliche Perspektiven, die wir als Selbsthilfeverband zusammen mit weiteren spezialisierten Anbietern für Sie bereithalten. Es ist ein besonderes Anliegen unserer Selbsthilfearbeit, für Sie und Ihre Rechte einzutreten und dafür zu streiten. Im Sozialrecht können wir dabei mit einer spezialisierten Rechtsberatungsgesellschaft, der RbM gGmbH, unsere Verbandsmitglieder unterstützen.

Getragen und beflügelt werden unsere Aktivitäten durch die breite Diskussion der Behindertenrechtskonvention (BRK) der UN, die auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde und im wesentlichen die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf den Gebieten der Bildung, des Erwerbslebens und des gesellschaftlichen Lebens stärkt. Was aber nützen Gesetze und Verordnungen, wenn sie im Alltag nicht durchgesetzt werden können, deshalb sind wir da, deshalb brauchen wir auch Sie. Der Kampf gegen Ungerechtigkeit, gegen Benachteiligung, gegen Intoleranz und Ignoranz ist noch nicht beendet. Im Gegenteil, mit der BRK stehen wir mitten drin. Über Aktionspläne in allen Bereichen soll das Anliegen durchgesetzt werden. Auch ist es für uns neu, die Definition zu lesen, die der „Behindertenbegriff“ neu fasst. Es heißt da: „Ich habe eine Einschränkung, durch die ich in der Teilhabe am Leben behindert werde“.

Auch den geläufigen Begriff der „Barrierefreiheit“ fasst die BRK neu. Dabei ist die Rede davon, dass „mir das … trotz meiner Einschränkung in vollem Umfang zugänglich sein muss“ (Zugänglichkeit).

Natürlich werden wir noch länger bei den bekannten Begriffen bleiben, denn diese sind der Politik und Wirtschaft bekannt, aber mit weiteren Fortschritten in der Lebensqualität unserer Klientel wird sich auch die neue Sprache durchsetzen, wie zum Beispiel in der Bildung, wo immer mehr das Wort „Integration“ durch „Inklusion“ ersetzt wird – uns bleibt dabei die Aufgabe, dies auch inhaltlich zu fordern.

Unterstützen Sie uns und wir helfen Ihnen.

 

 

Hans-Joachim Krahl

 

 

 

 

Blinde und sehbehinderte Menschen in Sachsen-Anhalt

 

Ohne Augenlicht leben zu müssen, ist für die meisten sehenden Menschen eine schlimme Vorstellung. In unserer von der optischen Wahrnehmung dominierten Welt der Bilder und Zeichen bedeuten Blindheit oder starke Sehbehinderung weitgehenden Ausschluss aus entscheidenden Bereichen unseres modernen Lebens.

 

Das Schicksal einer erheblichen Sehbehinderung oder gar Erblindung kann dennoch jeden treffen, sei es durch Krankheit, Unfall oder im Alter.

 

Als „blind" müssen alle Menschen angesehen werden, deren Sehvermögen auf dem besseren Auge nur noch 2 % des normalen Sehens oder weniger beträgt. Das betrifft in Sachsen-Anhalt immerhin rund 4.500 Menschen, dazu kommen mehr als 10.000 erheblich Sehbehinderte, die noch über einen gewissen Sehrest verfügen, aber dennoch in ihren Möglichkeiten wesentlich eingeschränkt sind.

 

Nur jeder fünfte unter den Betroffenen ist bereits seit der Geburt bzw. seit dem Kinder- und Jugendalter sehbehindert oder blind. Die meisten ereilt dieses Schicksal erst im weiteren Verlauf des Lebens.

 

Je später jedoch die Sehbehinderung oder Erblindung eintritt, desto schwieriger ist es erfahrungsgemäß für die Betroffenen, sich mit ihrem Schicksal abzufinden und mit der Behinderung zu leben, vor allem, wenn die Sehverschlechterung plötzlich oder innerhalb kurzer Zeit eintritt.

 

Eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung des Lebens nach einer deutlichen Verschlechterung oder dem Verlust der Sehkraft spielt das persönliche Umfeld, insbesondere der Halt in Familie und Partnerschaft.

 

Leider wird bisher die Rehabilitation späterblindeter und altersblinder Menschen in Deutschland sehr stiefmütterlich behandelt und bleibt häufig der Eigeninitiative überlassen. Klar definierte Programme oder Spezialeinrichtungen dafür gibt es kaum, mit Ausnahme von Angeboten der beruflichen Rehabilitation bzw. Umschulung.

 

Einziger Ansprechpartner ist für viele dann der Blinden- und Sehbehinderten-Verband. Die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert deshalb nachdrücklich, allen Neuerblindeten einen Anspruch auf eine Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags (RBA) zu gewähren, wenn sie es wünschen. Die Kosten einer solchen Grundrehabilitation müssten von den Krankenkassen übernommen werden.

 

Bestandteile einer solchen Rehabilitation müssen neben der psychosozialen Betreuung und Beratung das Erlernen von Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) und von Techniken zur Orientierung und Sicherung eines Mindestmaßes an Mobilität (O&M) sein. Dazu gehören z. B. die Handhabung des Blinden-Langstocks, der Umgang mit Hilfsmitteln für den Alltag, mit optischen und sprechenden Lesehilfen sowie, wenn gewünscht, das Erlernen der Blindenschrift. Auch die Angehörigen müssen in Maßnahmen der RBA einbezogen werden.

 

Nur so ist es möglich, trotz der Behinderung ein weitgehend selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu führen und sich dabei wohl zu fühlen.

 

Unsere regionalen Beratungsstellen helfen Ihnen gern, Ansprechpartner zu finden und zeigen Ihnen verfügbare Rehabilitationsangebote auf. Sie klären auch die  Finanzierungsfragen.

 

 

 

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V.

 

Seit rund 135 Jahren warten blinde und sehbehinderte Menschen nicht mehr nur auf die Hilfe des Staates und der öffentlichen Wohlfahrt, sondern schließen sich in Vereinen zusammen, um einander zu helfen, ihre Erfahrungen auszutauschen und aus der Isolation an die Öffentlichkeit zu treten. Es ist das Verdienst der Selbsthilfeorganisationen der blinden Menschen, Bildungs- und soziale Existenzmöglichkeiten für die Betroffenen erkämpft zu haben.

 

In Sachsen-Anhalt widmet sich der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. diesen Aufgaben. Er wurde am 3. November 1990 als gemeinnütziger Selbsthilfeverband gegründet und zählt heute rund 1.200 Mitglieder. Der Verband ist Mitglied im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. - Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland - (DBSV) und im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.

 

Unsere Arbeit beruht weitgehend auf dem Engagement von ca. 200 ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern, die selbst blind oder sehbehindert sind. Sie beraten und betreuen unsere Mitglieder in den rund 100 Selbsthilfegruppen des Verbandes in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Sachsen-Anhalt.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der Meinungs- und Gedankenaustausch sowie die Organisation von Begegnungen, Veranstaltungen und Ausflügen.

Unser Verband bietet allen ratsuchenden blinden und sehbehinderten Menschen sowie ihren Angehörigen auch professionelle Beratung und Hilfe. Er verfügt über drei regionale Beratungsstellen in Halle, Magdeburg und Stendal.

Hier arbeiten erfahrene Mitarbeiter, einige davon sind selbst blind bzw. sehbehindert. Sie beraten über alle Fragen und Probleme, die mit Blindheit und Sehbehinderung in Zusammenhang stehen und helfen bei der Bewältigung von Schwierigkeiten mit Behörden und Sozialleistungsträgern. Falls gewünscht, kommen sie auch ins Haus.

 

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband finanziert seine Arbeit überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Darüber hinaus fördern das Land Sachsen-Anhalt und einige Landkreise bzw. Städte die Arbeit unserer regionalen Beratungsstellen.

 

Das vorliegende Heft soll Ihnen helfen, sich über unsere Hilfs- und Beratungsangebote zu informieren. Es soll Menschen mit Sehschädigungen ermöglichen, Ansprechpartner zu finden und wieder Mut im Leben zu fassen.

 

Für Ihre Fragen, Anregungen und Wünsche steht Ihnen unsere Hotline unter der Rufnummer 01805 666 456 (0,12 Cent/Min., Mobilfunkpreise können abweichen) zur Verfügung. Rufen Sie uns bitte an. Wir sind für Sie da.

 

 

Struktur und Organe des Landesverbandes

 

Ø  der Verbandstag;

Ø  der Verwaltungsrat;

Ø  der Landesvorstand;

Ø  4 Bezirksgruppen

Ø  Regional- und Selbsthilfegruppen

 

Wie Sie uns erreichen können, entnehmen Sie bitte dem Anschriftenverzeichnis am Ende dieses Heftes.

 

 

Nachteilsausgleiche für blinde und sehbehinderte Menschen

 

Sehbehinderte und blinde Menschen haben Anspruch auf soziale Nachteilsausgleiche nach dem Schwerbehindertengesetz sowie nach anderen Rechtsvorschriften:

 

Schwerbehindertenausweis

 

Als schwerbehindert werden sehbehinderte Menschen ab einem Sehvermögen von ca. 5/25 (1/5) auf dem besseren Auge anerkannt. Das entspricht einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Neuerdings spricht man von „Grad der Schädigung“ (GdS).

Der Schwerbehindertenausweis muss beim Landesverwaltungsamt, Referat Schwerbehindertenrecht/Versorgungsamt in Halle bzw. Magdeburg beantragt werden (Anschriftenübersicht am Schluss dieses Heftes).

Bei einem höheren Grad der Behinderung erhalten sehbehinderte Menschen weitere Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:

 

„G“     =          Einschränkung der Bewegungsfähigkeit, unentgeltliche

Beförderung im öffentlichen Verkehr bei Zahlung einer Jahresgebühr von 60 Euro oder Befreiung von der Kfz-Steuer (gilt für Sehbehinderte ab GdB 70);

„RF“   =          Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Sozialtarif

bei der Telekom;

„B“     =          Notwendigkeit ständiger Begleitung, kostenlose

Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr

 

Als „hochgradig sehbehindert“ gilt, wessen Rest-Sehvermögen auf dem besseren Auge 1/20 und weniger reduziert ist. Der GdB beträgt dann 100, es wird außerdem das Merkzeichen „H“ (Hilflos) vergeben (unentgeltliche Beförderung ohne Pauschalgebühr, jährlicher Steuerfreibetrag von 3.700 Euro).

Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen nur noch 1/50 (= 2%) oder weniger beträgt bzw. vergleichbare Schädigungen vorliegen, der GdB beträgt 100, zusätzlich wird das Merkzeichen „Bl“ (blind) im Ausweis eingetragen.

 

Kündigungsschutz und andere Nachteilsausgleiche

 

Nach dem Schwerbehindertengesetz darf Schwerbehinderten nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Ab einem GdB von 30 kann man sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.

Schwerbehinderte haben Anspruch auf 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Je nach GdB wird ein jährlicher Steuerfreibetrag gewährt. Ein um zwei Jahre früherer Eintritt in die Altersrente ist ohne Abschlag möglich.


 

Blindengeld / Blindenhilfe

 

Zum Ausgleich des blindheitsbedingten Mehraufwandes können blinde Menschen mit ständigem Wohnsitz in Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Landesblindengeld auf der Grundlage der Landesgesetzgebung beantragen.

 

Auch hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Sachsen-Anhalt eine ihrer Behinderung entsprechende Leistung. Blindenhilfe wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII § 72 gewährt, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung