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Gleichstellungsgesetz in Blindenschrift und als Hörfassung
Übernahme der Pressemitteilung Nr.: 301/2012
vom Ministerium für Arbeit und Soziales
Magdeburg, den 2. Februar 2012
Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz liegt jetzt auch in
Blindenschrift und als Hörfassung vor. Gefertigt wurden sie auf
Initiative des Landesbehindertenbeauftragten Adrian Maerevoet vom
Blinden- und Sehbehinderten-Verband des Landes BSVSA.
Maerevoet und BSVSA-Geschäftführer Wolfgang Bahn haben am Donnerstag in
Magdeburg an Sozialminister Norbert Bischoff die ersten Exemplare des
Gesetzes in Blindenschrift und als Hörfassung übergeben.
Bischoff erklärte: „Für das Miteinander der Menschen ist es unabdingbar,
überall schrittweise Barrierefreiheit durchzusetzen. Dazu gehört auch,
dass möglichst alle Menschen unabhängig von ihrer Behinderung selbst
nachlesen oder hören können, welche Rechte sie haben.”
Das Gesetz wurde in Blindenvoll- und Blindenkurzschrift sowie als Hör-CD
gefertigt. Es steht in dieser Form künftig bei den kommunalen
Behindertenbeauftragten und in den Beratungsstellen für Blinde- und
Sehbehinderte zur Verfügung.
Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz gilt als eines der
modernsten in Deutschland. Es greift Vorgaben der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf und regelt
beispielsweise die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf
Barrierefreiheit. So gibt es erstmals Regelungen zur Barrierefreiheit in
verschiedenen Lebensbereichen. Damit soll die Teilhabe der Menschen mit
Behinderungen in allen Bereichen des Lebens sichergestellt werden – in
Kindertagesstätten, in Schulen, in der Berufsausbildung und am
Arbeitsplatz.
Geregelt werden unter anderem auch die barrierefreie Gestaltung von
Wahleinrichtungen, die Bereiche Bau und Verkehr, die Gestaltung von
behördlichen Vordrucken und besonders die barrierefreie
Informationstechnik.
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