Pressemitteilung des
BSVSA e.V.
Der Blinden und
Sehbehinderten Verband Sachsen-Anhalt (BSVSA) versichert:
„Zukünftig haben
wir Recht für Sie“
In der großen
Gemeinschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV),
der seine Leistungen im rechtlichen Bereich ausbaut und gemeinsam mit dem
Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
(DVBS) am 1. Juni 2009 die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte
behinderter Menschen“ startet, bringt sich der BSVSA für seine
Mitglieder ein.
Die Idee einer
kostenfreien Rechtsberatung auch für Mitglieder der
DBSV-Landesorganisationen ist noch keine zwei Jahre alt – Doch schon am
1. Juni 2009 startet die gemeinsame Rechtsberatungsgesellschaft, die den
Namen „Rechte behinderter Menschen“ gGmbH (RbM) trägt. Grundlage
waren die positiven Erfahrungen des DVBS mit dieser bereits langjährig
erfolgreich angebotenen Dienstleistung für seine Mitglieder.
Wie profitieren auch die Mitglieder des BSV Sachsen-Anhalt von diesem
kostenfreien Angebot? Die Rechtsberatung und -vertretung wird
ausschließlich durch blinde bzw. sehbehinderte Juristen durchgeführt,
die nicht nur juristisch gut ausgebildet, sondern auch in
behinderungsspezifischen Belangen kompetent sind. Damit ist ein ebenso
fachkundiger wie einfühlsamer Umgang mit den jeweiligen Fragestellungen
gewährleistet. Es muss also nicht mühevoll erklärt werden, was eine
Braillezeile (Computerhilfsmittel, das es gestattet, Bildschirmtexte in
Blindenschrift umzusetzen und für den blinden Nutzer fühlbar zu
machen) ist oder was man unter LPF-Training versteht. Außerdem ist
mittelfristig geplant, alle relevanten Dokumente im Zusammenhang mit einer
Rechtsvertretung barrierefrei zur Verfügung zu stellen, so dass die
Klienten ihre Post von der RbM in Punktschrift, Großdruck, elektronisch
oder als Hörversion erhalten.
Der BSVSA erwartet für seine Mitglieder eine kompetente Beratung und
Vertretung in Sozialrechtsfragen. Darüber hinaus ergeben sich die
strategischen Vorteile, die sich DBSV und DVBS von der gemeinsamen
Rechtsberatungsgesellschaft versprechen. Angestrebt wird eine enge
Kooperation mit den Landesverbänden, die zu einer effizienteren
Inanspruchnahme von Rechten führen soll. Die gebündelte Bearbeitung von
behinderungsspezifischen Rechtsfragen liefert wichtige Informationen über
„Systemmängel“ im Sozialrecht und wird damit zu einer noch
gezielteren Lobbyarbeit der Selbsthilfeorganisationen beitragen. Die
konsequente Rechtsvertretung der Betroffenen sollte auch zu einer
verbesserten Rechtsanwendung durch die Leistungserbringer, etwa
Krankenkassen, Sozialhilfe- oder Rententräger führen, um so langfristig
Rechtsansprüche zu sichern.
Dass ein solches Vorgehen von Erfolg gekrönt sein kann, zeigt
beispielsweise die positive Entwicklung der Rechtsprechung in Sachen
DAISY-Player (weiterentwickeltes Format für strukturierte Texte
auf CD (z.B. Hörbücher), die es gestatten, in diesem Text wie in einem
Heft oder Buch zu "blättern" oder gewünschte Kapitel und
Seiten "aufzuschlagen).
Für alle behinderungsspezifischen Rechtsfragen steht die Gesellschaft
Ihnen mit deren Büros in Marburg (ab 1. Juni) und Berlin (voraussichtlich
ab September) zur Verfügung, den Kontakt stellt Ihnen die Geschäftsstelle
des BSVSA in Magdeburg gern her.
Dr. Michael Richter,
Geschäftsführer „Rechte behinderter Menschen“ und H.-J. Krahl,
Vorsitzender des Landesvorstandes des BSVSA
Blinden-
und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V .
Hanns-Eisler-Platz 5
39128 Magdeburg
Tel.: 0391 / 2896239
Fax : 0391 / 2896234
www.bsv-sachsen-anhalt.de