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Pressemitteilung des
BSVSA e.V.
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Vorschläge des Bundesgesundheitsministers ungerecht und unsinnig
Aus der Sicht des Selbsthilfeverbandes für blinde und sehbehinderte Menschen ist die kleine Kopfpauschale aber auch unsinnig, da nun offenbar neben dem einkommensabhängigen Einzug von Versichertenbeiträgen und dem Einzug von Zusatzbeiträgen ein drittes Einzugsverfahren geschaffen werden soll. Dies wird zu einem Verwaltungsaufwand führen, der mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Damit werden Mittel, die zur gesundheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten gebraucht werden, sinnlos für die Bürokratie vergeudet. "Chronisch kranke und behinderte Menschen werden ohnehin schon durch Zuzahlungen, Praxisgebühren, Eigenanteile und Zusatzbeiträge in einer unzumutbaren Weise belastet. Die Beträge der Kopfpauschale müssten daher zumindest bei der Belastungsgrenze der sogenannten Chronikerregelung berücksichtigt werden", so Krahl weiter. Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. ist Interessen- und Patientenvertreter für chronisch Augenerkrankter sowie der ca. 15 000 sehbehinderten und erblindeten Menschen im Land Sachsen-Anhalt.
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