Presseerklärung des BSVSA
“Ich sehe so wie du nicht siehst - Einkaufen mit einer Sehbehinderung"


Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt zum Sehbehindertentag am 6. Juni

Zum bundesweiten Sehbehindertentag am 6. Juni macht der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt auf Probleme und Sorgen sehbehinderter Menschen aufmerksam.
„Neben rund 4.000 blinden Menschen leben in unserem Bundesland rund 15.000 Betroffene mit einer erheblichen Sehbehinderung“, so der Verbandsvorsitzende Hans-Joachim Krahl, der selbst seit seiner Jugend sehbehindert ist.

Wesentlich sehbehindert sind Menschen, wenn ihre Sehschärfe so weit herabgesetzt ist, dass sie mit einer Brille nicht mehr alltagstauglich korrigiert werden kann, so dass die Betroffenen auf Hilfsmittel wie Lupen, Lupenbrillen, Bildschirmlesegeräte und andere Hilfsmittel angewiesen sind. Sehbehinderte Menschen haben oft Probleme sich zu orientieren, erkennen Gesichter nur schwer, leiden häufig unter Nachtblindheit und fühlen sich im Straßenverkehr, auf Treppen oder in unbekannter Umgebung unsicher. Viele ältere Menschen haben bei schlechter werdendem Augenlicht vergleichbare Schwierigkeiten.

In diesem Jahr stehen Probleme sehbehinderter Menschen beim Einkaufen im Vordergrund. 
Bei einer solch simplen Verrichtung wie dem täglichen Einkauf sind sehbehinderte Menschen zumeist mit einer Reihe von Hürden konfrontiert, die sie nicht ohne fremde Hilfe bewältigen können.
Das beginnt bei der Suche nach bestimmten Artikeln im zumeist auf Selbstbedienung orientierten Handel. Der Einkauf wird erschwert durch kaum zu erkennende viel zu kleine Beschriftungen und Preisauszeichnungen, die Sehbehinderte vor Rätsel stellen.
Wenn Betroffene andere, nicht behinderte Kunden oder das Personal fragen, werden sie häufig nicht gerade freundlich abgefertigt, sind sie doch meist nicht auf Anhieb als Sehbehinderte zu erkennen.
Antworten wie „Wozu hast Du denn ‚ne Brille auf“ oder „Gucken Sie doch richtig hin, da steht es doch groß und breit“ sind nicht selten.
In solchen Fällen fühlen sich Sehbehinderte manchmal behandelt wie Analphabeten oder als wären sie etwas beschränkt...

Hans-Joachim Krahl erläutert, wie Sehbehinderten das Einkaufen erleichtert werden kann:
„Wichtige Anhaltspunkte, um uns das Einkaufen zu erleichtern, sind beispielsweise gut lesbare Preisschilder, Haltbarkeitsdaten und Angaben von Inhaltsstoffen, insbesondere bei Lebensmitteln. Wichtig sind auch gut und blendfrei beleuchtete Regale und Auslagen. Wegweiser und Hinweisschilder sollten mit ausreichend großer, kontrastreicher Schrift gestaltet sein. Aufzüge sollten Stockwerkansagen haben.
Am hilfreichsten ist jedoch Personal, das dabei hilft, das Gewünschte zu finden. Danach sucht man jedoch vor allem in Supermärkten häufig vergeblich.“
Leider seien auch Automaten, egal ob im Handel, bei Banken, bei der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln so gestaltet, dass sie von Sehbehinderten kaum bedienbar sind

Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband verweist auf einzelne positive Beispiele: So bietet die Kaufhof AG in ihren Warenhäusern einen speziellen Begleitservice für Sehbehinderte an, bei denen diese sich telefonisch anmelden können. Dies sollte auch bei anderen Firmen und Ketten des Einzelhandels Schule machen, so Krahl.

Nähere Informationen: 

Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e.V. 
Landesgeschäftsstelle 
Hanns-Eisler-Platz 5 
39128 Magdeburg 
Tel. 0391/2896239 
Web: www.bsv-sachsen-anhalt.de
E-Mail: bsvsa@t-online.de

Die letzte Änderung erfolgte am 29.05.09