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Jedes Jahr werden Menschen in Sachsen-Anhalt aufgrund von Erkrankungen oder Unfällen von einer schweren Sehbehinderung betroffen. Viele von ihnen verlieren ihr Augenlicht völlig. Das bedeutet immer eine dramatische Veränderung der Lebenssituation. Was bisher selbstverständlich war, muss neu erlernt werden. Unter Berücksichtigung der Vermächtnisbestimmungen ist es Aufgabe der Stiftung, die blindenfürsorgerischen Maßnahmen zum Wohle blinder und sehbehinderter Menschen des Landes Sachsen-Anhalt über den Rahmen der öffentlichen Leistungen hinaus zu entwickeln und zu fördern. Welchen Zweck verfolgt die Stiftung? Die Stiftung ist entstanden aus dem Vermögen des Hilfsvereins für Blinde Sachsen-Anhalt und besteht seit 1951. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und ist selbstlos tätig. Wie kann die Stiftung helfen? Mit den Erträgnissen aus der Stiftung werden folgende Projekte und Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen unterstützt:
Die Stiftung hilft Blinden und Sehbehinderten, sich in gewohnten und neuen Situationen zurecht zu finden, z. B. im Alltag mit einem Blindenführhund beim Sport, beim Lernen, beim Spiel und in der Gemeinschaft. Ohne elektronische Hilfsmittel geht
es heute nicht mehr. Sie werden dringend zur Schulbildung, zum Erlernen
sowie zur Ausübung eines Berufes benötigt. Nur mit diesen Hilfsmitteln
kann ein Blinder oder hochgradig Sehbehinderter selbstständig und unabhängig
den Alltag bewältigen. Auch die Sanierung des Blindenerholungsheimes
Wernigerode zur jetzigen Der Bedarf ist groß! Doch stehen der Stiftung nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung. Für den Fortbestand dieser Stiftung werden dringend Zuwendungen für Stiftungsmittel benötigt! So können Sie helfen: Mit Ihrer Zustiftung in die Stiftung „Blindensolidarität Sachsen-Anhalt" tragen Sie dazu bei, dass blinde und sehbehinderte Menschen wieder ein weitgehend selbständiges Leben führen können und in die Gesellschaft integriert bleiben. Gern senden wir Ihnen eine Satzung zu oder beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. |
Die letzte Änderung erfolgte am 15.11.11