Neue
Aspekte der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums, von
Bauwerken und des Verkehrs für
blinde und sehbehinderte Menschen Vom
10. bis 12.03.06 fand in Marburg ein Seminar des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes DBSV zu Fragen der blinden- und
sehbehindertenfreundlichen Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung statt, an
dem die Mitglieder des zuständigen Gemeinsamen Fachausschusses der
Blindenselbsthilfe-Verbände und der Beauftragten der Landesvereine für
diesen Bereich teilnahmen. Dabei vertrat ich den Blinden- und
Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt. 1.
Stand der verschiedenen Normungsverfahren
DIN 18030 Barrierefreies Bauen, DIN 32975 Kontraste im öffentlichen Raum, DIN 32984 Bodenindikatoren Im
Januar 2006 wurde vom DIN ein völlig überarbeiteter neuer Gelbdruck der
DIN 18030 vorgestellt, der das barrierefreie Bauen neu regeln soll und die
bisherigen DIN 18024 und 18025 (jeweils 2 Teile) ablösen soll. Der neue
Entwurf umfasst sieben Abschnitte mit insgesamt 57 Seiten (der wegen einer
Vielzahl von Einsprüchen zurückgezogene erste Entwurf umfasste nur 27
Seiten). Die
Belange von RollstuhlfahrerInnen stehen nach wie vor an erster Stelle, die
Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten sowie Hörgeschädigten sind
jedoch wesentlich umfangreicher berücksichtigt als in den geltenden DIN. Der
DIN-Entwurf ist folgendermaßen gegliedert: Vorwort 1
Anwendungsbereich 2
Normative
Verweisungen 3
Begriffe 4
Ergonomische
Grundlagen
5
Allgemeine
Planungsanforderungen 6
Besondere
Planungsanforderungen an Gebäude und andere entsprechende bauliche Anlagen 7
Besondere
Planungsanforderungen an Verkehrs- und Außenanlagen Für
Sehbehinderte ist besonders wichtig, dass auch Anforderungen an
Leuchtdichtekontraste von Beschriftungen und Bauelementen mit
Informationscharakter einbezogen wurden. Als
„Aufmerksamkeitsfelder“, also Elemente mit Signal- und Warnfunktion,
werden nunmehr Noppenstrukturen präferiert. Vorgestellt
wurden dazu zwei Lösungen, die bereits realisiert sind bzw. zurzeit
umgesetzt werden. Die
zusätzliche akustische Ausstattung des Fahrgastinformationssystems
soll je Haltestelle ca. 3.000 € kosten. Nachteil:
Die Blinden müssen den Handsender für 90 € selbst erwerben. Das haben
von den rund 1.000 Dresdner Blinden 40 getan. Eine leihweise Überlassung
etwa an Touristen ist noch nicht glücklich geregelt. Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen besitzt in seiner Geschäftsstelle einige
Geräte die ausgeliehen werden können. 3. Gesicherte
Nullabsenkungen“ an Querungsstellen – Interessenausgleich zwischen
blinden und sehbehinderten Fußgängern und Rollstuhlfahrern Die
DIN 18024-1 forderte deshalb eine Bordsteinmindesthöhe von 3 cm. In der
Praxis werden aber immer mehr Bordanlagen an Übergängen gebaut, die
geringere Resthöhen aufweisen bzw. auf Null abgesenkt sind. Dies stellt
eine erhebliche Gefährdung für blinde Langstockgeher dar. Seit
ca. zwei Jahren wird das so genannte „Kasseler Rollbord“ diskutiert,
eine in Kassel und darüber hinaus in Hessen praktizierte Nullabsenkung
von Übergängen, die für Blinde mit einem Aufmerksamkeitsfeld aus
Noppensteinen markiert wird. Aus
Sicht der Blindenselbsthilfe ist diese Lösung jedoch so nicht tragfähig.
Alternativ wurde eine schmale Nullabsenkung mit einer Breite von 0,90 m für
RollstuhlfahrerInnen empfohlen, die angrenzenden Borde sollten dafür im
Interesse der Blinden 6 cm Resthöhe erhalten. Zusätzlich
sollen Noppenstrukturen warnen
und ein geripptes Hinweisfeld die Gehrichtung anzeigen. Die
Querungsstelle für die Rollstuhlfahrer soll dabei zum Knoten hin
liegen, die Querungsstelle für Blinde daneben an der knotenabgewandten
Seite des Übergangs. Inwieweit es gelingen wird, diese Lösung in der
neuen DIN 18030 zu fixieren, bleibt abzuwarten. Die
SeminarteilnehmerInnen hatten die Gelegenheit, Erfahrungen der Stadt
Marburg hinsichtlich einer blinden- und sehbehindertenfreundlichen
Umweltgestaltung und generell zur Barrierefreiheit kennen zu lernen und
vor Ort zu testen. Dazu
waren der Bürgermeister Dr. Franz Kahle und der Baudezernent Jürgen
Rausch erschienen. In Marburg mit seinen ca. 75.000 EinwohnerInnen leben
mehr als 800 Blinde, was einem vier- bis fünfmal höheren Anteil
entspricht als etwa in Magdeburg. Man trifft also sehr viel häufiger
blinde FußgängerInnen, zumal viele Betroffene SchülerInnen und
StudentInnen und damit naturgemäß mobiler sind als gewöhnlich. Gemeinsam
mit dem Marburger Behindertenbeirat wurden im Rahmen eines „Marburger
Modells“ Varianten der barrierefreien Gestaltung ausprobiert und gebaut,
die z.T. von der DIN abweichen, aber als günstiger empfunden werden. So
wird bei den zahlreichen akustischen Lichtsignalanlagen auf den Pilot-Ton
(ständig laufender Tacker zum Auffinden des Ampelmastes) meist
verzichtet, statt dessen soll der Mast mittels Bodenindikatoren im
Gehweg gefunden werden. Allerdings steht der Mast neben diesem
Aufmerksamkeitsfeld und nicht mittig darauf. Dafür ertönt das
Freigabesignal (recht unterschiedliche Pieptöne an den einzelnen LSA) bei
jeder Grünphase. Abgeschaltet wird die akustische Signalisierung um 22
Uhr. Diese
Lösungen erscheinen mir etwas gewöhnungsbedürftig. Interessant
ist der Einbau eines Blindenleitstreifens über zwei weiträumige neu
gestaltete öffentliche Plätze in der Unterstadt. Dieser Streifen ist
erhaben verlegt, ca. 60 cm breit und besitzt sehr breite Rillen (Abstand
ca. 4 cm). Er ermöglicht Blinden eine sehr gute Orientierung in diesem
Bereich. Bordsteine
an Übergängen sind i.d.R. abgesenkt mit einer Resthöhe von ca. 3 cm,
besitzen aber keine „scharf“ abfallende Kante, sondern sind angefasst
(also angeschrägt), man muss sich schon ein wenig konzentrieren, um sie
mit dem Langstock eindeutig zu erkennen. Die
Marburger Varianten wurden von den SeminarteilnehmerInnen recht unterschiedlich
beurteilt. 5.
Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gestaltung öffentlicher
Räume
– Erfahrungen bei der Interessenvertretung und Mitwirkung Wichtig
ist, dass die Blindenselbsthilfe nicht eine Vielzahlunterschiedlicher
Ansichten und Standpunkte vertritt, sondern
im Wesentlichen mit einer Stimme spricht, wenn es um barrierefreie
Lösungen der Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung geht. Hans-Peter
Pischner |
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Die letzte Änderung erfolgte am 23.03.09