Informationen zu Wahlen
 in Sachsen-Anhalt

Beachten Sie auch die Pressemeldungen des BSVSA

Wie wählen eigentlich sehbehinderte Menschen?

Auch für diese Personengruppe ist das Wahlrecht natürlich garantiert.
Dies kann zum einen durch die Urnenwahl im Wahllokal erfolgen, bei der sich der sehbehinderte Wahlberechtigte gegebenenfalls einer Hilfsperson bedienen kann, das kann ein Angehöriger, eine andere Vertrauensperson oder ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Ferner besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Seit 2006 kann bei der Landtagswahl mit einer Wahlschablone gewählt werden. Diese ermöglicht dem Sehbehinderten eine Stimmabgabe in der Wahlkabine, dazu muss er seine Wahlschablone mit ins Wahllokal nehmen. Aber auch bei der Briefwahl kann die Wahlschablone unabhängig von einer Hilfsperson zur Stimmabgabe genutzt werden.
Wir, der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt, halten diese Wahlschablonen bereit.

Die nächste Wahl, bei der Wahlschablonen benutzt werden können, wird 2013 die Bundestagswahl sein.

Informationen und Ergebnisse finden Sie auch auf den Seiten des Landeswahlleiters unter http://www.wahlen.sachsen-anhalt.de.


Kontaktinformation:
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V.
Hanns-Eisler-Platz 5
39128 Magdeburg
Telefon: 03 91 - 2 89 62 39
Fax:       03 91 - 2 89 62 34
E-Mail: bsvsa@t-online.de


Beispiel
Als hier das Bild der Wahlschablone mit Musterstimmzettel von der Bundestagswahl 2009

Beispiel Bild Wahlschablone zur Bundestagswahl 2009 - Bild klicken für größere Darstellung

 

Die letzte Änderung erfolgte am 06.02.12