|
|
Informationen
zu Wahlen
in Sachsen-Anhalt
Beachten Sie auch
die
Pressemeldungen
des BSVSA
Wie wählen eigentlich
sehbehinderte Menschen?
Auch für diese Personengruppe
ist das Wahlrecht natürlich garantiert.
Dies
kann zum einen durch die Urnenwahl im Wahllokal
erfolgen, bei der sich der sehbehinderte
Wahlberechtigte gegebenenfalls einer Hilfsperson
bedienen kann, das kann ein Angehöriger, eine
andere Vertrauensperson oder ein Mitglied des
Wahlvorstandes sein. Ferner besteht die
Möglichkeit der Briefwahl.
Seit 2006 kann bei der Landtagswahl mit einer
Wahlschablone gewählt werden. Diese ermöglicht
dem Sehbehinderten eine Stimmabgabe in der
Wahlkabine, dazu muss er seine Wahlschablone mit
ins Wahllokal nehmen. Aber auch bei der
Briefwahl kann die Wahlschablone unabhängig von
einer Hilfsperson zur Stimmabgabe genutzt
werden.
Wir, der Blinden- und Sehbehinderten-Verband
Sachsen-Anhalt, halten diese Wahlschablonen bereit.
Die nächste Wahl, bei der Wahlschablonen benutzt
werden können, wird 2013 die Bundestagswahl
sein.
Informationen und Ergebnisse finden Sie auch auf den Seiten des Landeswahlleiters
unter
http://www.wahlen.sachsen-anhalt.de.
Kontaktinformation:
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V.
Hanns-Eisler-Platz 5
39128 Magdeburg
Telefon: 03 91 - 2 89 62 39
Fax: 03 91 - 2 89 62 34
E-Mail:
bsvsa@t-online.de
Beispiel
Als hier das Bild der Wahlschablone
mit Musterstimmzettel von der Bundestagswahl 2009
|