a) die Vertretung der Interessen und Belange
blinder, sehbehinderter und von Blindheit bedrohter sowie chronisch
augenerkrankter Menschen gegenüber Behörden, Einrichtungen und in der Öffentlichkeit
mit dem Ziel, bestehende objektive und subjektive Barrieren abzubauen;
b) Einflussnahme auf die Gesetzgebung und die
Gesetzesanwendung im Land Sachsen-Anhalt;
c) Aufklärung und Information der Öffentlichkeit
über Bedürfnisse und Probleme blinder, sehbehinderter und von Blindheit
bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
unter Nutzung aller geeigneten Medien. Dabei wird die Tätigkeit des
Verbandes mit einbezogen. Zur Information der Mitglieder werden
Zeitschriften und andere Materialien in für blinde und sehbehinderte
Menschen geeigneter Form in Blindenschrift und auf Tonträger
herausgegeben;
d) die Beratung blinder, sehbehinderter und von
Blindheit bedrohter sowie chronisch augenerkrankter Menschen, deren Angehörige
und anderer interessierter Personen und Einrichtungen. Dabei stehen u. a.
soziale und rechtliche Fragen sowie die Vermittlung von Auskünften und
Informationen über das Blinden- und Sehbehindertenwesen, dessen Möglichkeiten
zur Hilfe und Unterstützung im Mittelpunkt;
e) Zusammenarbeit mit allen Behörden und
Einrichtungen, die für blinde und sehbehinderte sowie chronisch
augenerkrankte Menschen tätig sind sowie mit Selbsthilfeorganisationen
und Interessengruppen anderweitig Behinderter und den Verbänden der
Freien Wohlfahrtspflege;
f) Förderung der Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft für blinde und sehbehinderte sowie chronisch augenerkrankte
Menschen in Zusammenarbeit mit den dafür verantwortlichen und
beauftragten Stellen;
g) Vermittlung von rehabilitativen Maßnahmen, wie
Kurse für Orientierungs- und Mobilitätstraining und zum Erlernen von
lebenspraktischen Fähigkeiten oder der Blindenschrift sowie Beratung und
Information über das Angebot und den Gebrauch von spezifischen
Hilfsmitteln, zur Erhöhung der Selbständigkeit;
h) Unterstützung und Beratung besonders der
alleinstehenden, älteren und mehrfachbehinderten Mitglieder;
i) Einbeziehung der besonderen Interessen und
Belange von jugendlichen und weiblichen Mitgliedern sowie von
neuerblindeten, sehbehinderten und von Blindheit bedrohten sowie chronisch
augenerkrankten Menschen in das Wirken des Verbandes;
j) Förderung sowohl der spezifischen als auch der
integrativen Erziehung und Bildung blinder und sehbehinderter Kinder und
Jugendlicher sowie der Elternberatung in enger Zusammenarbeit mit den
Bildungseinrichtungen;
k) Förderung sportlicher Betätigungen für blinde
und sehbehinderte sowie chronisch augenerkrankte Menschen sowie der
Teilnahme am kulturellen Leben im Territorium;
l) Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit und der Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen im
öffentlichen Raum;
m) Förderung von Wohlfahrtseinrichtungen aller Art
für blinde, sehbehinderte und von Blindheit bedrohte sowie chronisch
augenerkrankte Menschen u. a. durch:
1. die Errichtung und Unterhaltung von
Beratungsstellen für Betroffene und für alle am Blinden- und
Sehbehindertenwesen interessierte Personen und Stellen ohne Rücksicht
auf die Mitgliedschaft im Verband,
2. die Förderung, Errichtung und Unterhaltung von
Einrichtungen, die der Rehabilitation, Pflege, Betreuung oder der
Erholung blinder und sehbehinderter sowie chronisch augenerkrankter
Menschen dienen,
3. die Schaffung und Unterhaltung von
Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen mit Mehrfachschädigungen,
4. die Schaffung und den Betrieb von Werkstätten
zur Beschäftigung und Betreuung blinder und sehbehinderter Handwerker,
5. die Bereitstellung von Wohnungen für diesen
Personenkreis,
6. die Beteiligung an gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter
Haftung im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung.
7. Errichtung von und Beteiligung an rechtsfähigen
und nicht rechtsfähigen Stiftungen.